Öffentliche Ladestationen - alle Infos auf einen Blick
Lokilech/GFDL, via Wikimedia Commons

Öffentliche Ladestationen - alle Infos auf einen Blick

Welche Ladesäule soll es sein?

Grob kann man zwischen "normalen" Ladestationen und Schnellladestationen unterscheiden. Normallader liefern Wechselstrom (AC), während Schnellladesäulen Gleichstrom (DC) zur Verfügung stellen.

So macht es bspw. an Autobahnen und Landstraßen Sinn, Schnelllader aufzustellen, die in möglichst kurzer Zeit eine möglichst große Menge an Energie in die Batterie des Elektroautos fließen lassen – die konkrete Ladeleistung richtet sich dabei sowohl an der Leistung des jeweiligen Schnellladers als auch an der Ladeleistung des angeschlossenen E-Autos. An anderen Standorten mit einer längeren Verweildauer, wie bspw. an Parkplätzen in der Innenstadt, empfiehlt sich dagegen die Aufstellung moderner AC-Ladesäulen.


Gleichstrom und Wechselstrom: das sind die Vorteile und Nachteile

AC-Ladestationen

"Normale" Ladestationen arbeiten mit dem Strom, wie er aus dem Stromnetz kommt: Wechselstrom. Da die Elektroauto-Batterie Gleichstrom speichert, muss der Strom umgewandelt werden. Beim Laden mit Wechselstrom (AC) wandelt ein Ladegerät im Auto den Strom in Gleichstrom um.

  • Der Vorteil: AC-Ladestationen können überall dort gut eingesetzt werden, wo E-Fahrzeuge länger stehen oder wo eine kostengünstige Lademöglichkeit geboten werden soll. Anwendungsbeispiele sind Unternehmen, die ihren Mitarbeitern während der Arbeitszeit eine Lademöglichkeit bieten wollen oder die ihre E-Flotte nachts wieder aufladen. Auch Kommunen bevorzugen aktuell meistens AC-Ladesäulen, da sie bedeutend günstiger sind als DC-Schnellladestation

  • Der Nachteil: Es kann je nach konkreter Ladeleistung unter Umständen mehrere Stunden dauern, bis der Akku wieder voll geladen ist.


DC-Schnellladestation

Durch Schnellladestationen fließt Gleichstrom (DC). Die Elektroauto-Batterie speichert ebenfalls Gleichstrom. Der Strom muss beim Ladevorgang also nicht umgewandelt werden. Bei DC-Ladern sitzt das Ladegerät in der Ladesäule.

  • Der Vorteil: Der Ladevorgang geht schnell, da der Strom nicht umgewandelt werden muss. In der Regel genügen maximal 30 Minuten, um die Batterie wieder auf rund 80 Prozent ihrer Gesamtkapazität zu bringen. Daher eignen sich Schnellladestationen insbesondere für den Einsatz an Orten mit einer kurzen Verweildauer sowie an Fernverkehrsstrecken.

  • Der Nachteil: Schnellladesäulen sind um ein Vielfaches teurer als Laden mit Wechselstrom (AC). Für einen wirtschaftlichen Betrieb muss der Kosten-Nutzen-Aspekt genau abgewogen werden.


Praxistipp:

Da Ladestationen eine Lebensdauer von vielen Jahren haben, sollten AC-Ladestationen mindestens mit einer Ladeleistung zwischen 11 - 22 kW ausgestattet werden. Damit ist sichergestellt, dass den Nutzern eine akzeptable Ladeleistung geboten wird und die AC-Ladeinfrastruktur zukunftsfähig ist. Bei DC-Ladestationen ist heute meist eine Ladeleistung von 50 kW ausreichend. Viele neue E-Autos können jedoch schon bedeutend schneller laden, weshalb bei der Anschaffung einer DC-Säule darauf geachtet werden sollte, dass die Ladeleistung nachträglich gesteigert werden kann. Moderne Schnelllader können schon mit 150 kW laden, in naher Zukunft werden es bereits 350 kW sein.

 

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Smart: Intelligente Ladestationen

Die Zukunft gehört intelligenten Ladesäulen, die den Ladevorgang steuern und überwachen, mit dem Elektrofahrzeug kommunizieren und aus der Ferne verwaltet werden können. Das hat sowohl für die Nutzer als auch für die Betreiber zahlreiche Vorteile. Smarte Ladestationen können zudem in einen Verbund von Ladestationen integriert werden und ermöglichen perspektivisch ein dynamisches Lastmanagement. Noch ist das nicht nötig. Aber die Anzahl der Ladestationen und Elektrofahrzeuge wird weiter steigen, wodurch die Kapazität und Stabilität der Stromnetze in den Fokus rückt. Ein intelligentes Lastmanagement steuert den Stromverbrauch, verhindert Lastspitzen und wird in vielen Fällen einen kostspieligen Netzausbau vermeiden können.

Zudem können Elektroautos künftig mit der in den Akkus gespeicherten Energie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Sogenannte "Vehicle-to-Grid"-Anwendungen (V2G) ermöglichen die Rückspeisung des Stroms aus der Fahrzeugbatterie in das Stromnetz. Sowohl das E-Auto als auch die Ladesäule müssen technisch für diesen Vorgang ausgestattet sein, was heute zwar noch nicht die Regel ist, künftig jedoch sicher Standard sein wird. Um eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur mit V2G-Option zu errichten, sollten die intelligenten Ladesäulen nach der Norm ISO15118 ausgelegt sein und über einen Internetanschluss verfügen, um online kommunizieren und Software-Updates erhalten zu können. Kommunikationsschnittstellen sind derzeit GSM, Ethernet, WLAN und serielle Schnittstellen wie RS485.

Intelligente Ladestationen ermöglichen zudem bei entsprechender technischer Ausstattung eine passgenaue Verwaltung der Ladeinfrastruktur. Flottenbetreiber und Kommunen sollten ein Backend-System in Betracht ziehen, da es eine effiziente Verwaltung und Steuerung sowie einen kostenoptimierten Betrieb ermöglicht. Über ein Backend-System können Nutzungsberechtigungen vergeben und Ladestatistiken abgerufen werden. Es erlaubt zudem eine Fernüberwachung, Ferndiagnose und Fernwartung der Ladestationen.

Smarte Ladesäulen können zudem bei Bedarf an eine anbieterübergreifende, europaweite Roaming-Plattform angeschlossen werden. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ladestation(en) im privaten oder halböffentlichen Raum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sich so eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Insbesondere an Standorten mit viel Publikumsverkehr sowie entlang Fernverkehrsstrecken ist dies eine attraktive Option. Einen guten Überblick über technische Voraussetzungen sind im Ladesäulenverordnung (LSV) schreibt vor, dass an jedem Ladepunkt in Deutschland für die AC-Wechselstromladung ein Typ-2-Stecker und für die DC-Gleichstromladung das sogenannte Combined-Charging-System (CCS) vorhanden sein muss – der Standard für die Schnellladung in Europa. Das CCS-System verfügt über einen sogenannten Combo-2-Stecker, bei dem es sich um einen Typ-2-Stecker mit zusätzlichen Leistungskontakten handelt, der bis zu 350 kW Ladeleistung ermöglicht. Neben dem CCS-System gibt es im Schnellladebereich noch das v. a. bei asiatischen Herstellern verbreitete CHAdeMO-System und Teslas Supercharger-System mit jeweils eigenen Steckertypen.

 

Kabelaufhängung für Ladesäulen

Bei der Anschaffung einer neuen Ladestation sollten Sie auch auf sinnvolles Zubehör achten. So sollte an keiner Ladesäule eine Kabelaufhängung fehlen – bei einigen Modellen ist sie fester Bestandteil, bei anderen optionales Zubehör. Eine Aufhängung für das Ladekabel ist sehr nützlich, da sie verhindert, dass das Kabel auf der Erde herumliegt und ein Auto darüberfährt oder eine Person stolpert.

 

Wie viel kostet eine Ladestation?

Die Kosten für eine Ladestation variieren je nach Hersteller, Ausstattung und Ladeleistung. Eine Ladestation sollte stets auf den Einsatzzweck abgestimmt sein, um auch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen.

Die Preise für eine Elektroauto-Ladestation beginnen bei etwa 800 Euro. Für diesen Preis bekommt man gute Wallboxen für den privaten oder nicht-öffentlichen Gebrauch. Ladesäulen, die sich für den öffentlichen Einsatz eignen, sind meist etwas teurer. Hinzu kommen ggf. noch Kosten für die Montage und Elektroinstallation. Dabei spielen die Gegebenheiten vor Ort eine wichtige Rolle – wie weit ist der Parkplatz vom Sicherungskasten entfernt, ist bereits eine geeignete Leitung vorhanden oder sind Grabungsarbeiten notwendig, etc. Um den Emobilisten einen zeitgemäßen Service zu bieten, sollte ein neues Kabel immer mindestens auf 22 kW auslegt sein, damit auch eine schnelle Ladung möglich ist. So liegen die Kosten für eine AC-Ladesäule samt Infrastruktur in der Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro – die konkrete Summe lässt sich nur bestimmen, wenn alle notwendigen Installationsarbeiten einbezogen werden, die je nach Standort sehr unterschiedlich ausfallen können.

Tipps:

  • Sparen Sie bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur: Sowohl die Anschaffung von Ladestationen als auch deren Installation werden in vielen Fällen gefördert! Mehr Informationen...

  • Ladestation mieten: Einige Hersteller und Ladedienstleister bieten ein Ladestations-Leasing an. Leasen statt kaufen ermöglicht Gewerbekunden einen risikoarmen Betrieb mit übersichtlichen Kosten.

 

Schnellladestationen sind deutlich teurer als AC-Ladesäulen. Hier liegen die Preise samt Installation schnell im mittleren bis oberen 5-stelligen Bereich. Für eine "normale" Ladeinfrastruktur kommen DC-Lader daher oft schon aufgrund des hohen Preises nicht infrage – und oft sind sie auch gar nicht nötig. Für Kommunen wie für Unternehmen reichen für die meisten Einsatzzwecke moderne AC-Ladestationen mit mindestens 11-22 kW Leistung aus. Schnellladestationen machen Sinn für Fuhrpark-Betreiber mit Elektroautos mit sehr hohen täglichen/nächtlichen Fahrleistungen sowie für Ladestandorte mit kurzer Verweildauer, bspw. entlang Autobahnen und Schnellstraßen.

 

Wichtig:

  • Achten Sie bei der Installation und beim Betrieb der Ladeinfrastruktur stets auf ausreichende elektrische Sicherungselemente!

  • Jede Ladestation muss über einen eigenen Stromkreis verfügen, der mit Leitungsschutzschalter und einem Fehlerstromschutzschalter abgesichert ist, um Stromschläge zu vermeiden. Für jede Ladestation ist ein Fehlerstromschutzschalter mindestens vom Typ A vorgeschrieben.

 

Förderung von Ladeinfrastruktur

Eine flächendeckende öffentliche Ladeinfrastruktur gilt als Schlüssel für den Durchbruch der Elektromobilität. Entsprechend hat sich die Regierung die Förderung des Ladeinfrastruktur-Aufbaus auf die Fahne geschrieben. Zur Erhöhung der Stromtankstellendichte hat der Bund ein 300 Millionen Euro schweres Förderprogramm Ladeinfrastruktur aufgelegt, wovon 200 Millionen Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Millionen Euro für die Normalladeinfrastruktur bestimmt waren. Das Programm läuft offiziell bis Ende 2020, es werden aktuell aber keine neuen Anträge mehr angenommen, die Fördergelder sind also bereits ausgeschöpft bzw. verplant. Das Programm soll mit weiteren 300 Millionen Euro Fördermitteln fortgeführt werden. Bis zum Inkrafttreten der Neuauflage gibt es also aktuell kein Ladeinfrastruktur-Förderprogramm auf Bundesebene. Auf Landes- oder kommunaler Ebene können jedoch attraktive Förderungen existieren.

Tipps:

  • Nehmen Sie am besten die Beratung von Förderexperten in Anspruch, um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen und sich eine erhöhte Bewilligungswahrscheinlichkeit zu sichern. Jetzt beraten lassen!

  • Eine Übersicht über bestehende Ladestandorte in Deutschland bietet das BDEW-Ladesäulenregister.

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    Seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Prämie beantragen, die Ende 2019 sogar erhöht wurde. Der bis zum 31.12.2025 befristete Kaufzuschuss beträgt jetzt:

    • 6.000 Euro für rein elektrische Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro

    • 5.000 Euro für rein elektrische Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro

    • 4.500 Euro für Plug-in-Hybrid-Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro

    • 3.750 Euro für Plug-in-Hybrid-Neuwagen mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro

     

    Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Anträge müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden.

     

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    Errichtung von Ladepunkten

    Vor der Errichtung von öffentlichen Ladestationen müssen einige Dinge geklärt werden. Je gründlicher die Planung und je frühzeitiger die Kommunikation mit allen relevanten Stellen erfolgt, desto einfacher geht der Aufbau vonstatten. Sollen Ladestationen im öffentlichen Raum aufgestellt werden, müssen sie von den Behörden auf der Grundlage des Straßenrechts genehmigt werden. Da öffentlicher Raum ein knappes Gut ist und das Standortauswahlverfahren zuweilen sehr aufwändig sein kann, ist es daher meist ratsam, öffentlich zugängliche Ladepunkte auf halböffentlichem oder privatem Grund zu errichten.

    Welche Mindestanforderungen an den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, Ladesteckern usw. Gestellt werden, ist in der Ladesäulenverordnung vom März 2016 festgehalten. Ladepunkte, die zuvor errichtet wurden, genießen Bestandsschutz. Sowohl alte als auch neue Ladestationen müssen seit dem April 2019 den Bestimmungen des Eichrechts entsprechen und eine transparente, eichrechtskonforme Abrechnung des Ladestroms ermöglichen.

    Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen die Bundesnetzagentur über Aufbau und Inbetriebnahme unterrichten. Für Schnellladepunkte müssen Betreiber außerdem regelmäßig Nachweise über die Einhaltung der technischen Anforderungen bei der Bundesnetzagentur vorlegen.

    Praxistipp:

    • Klären Sie frühzeitig, ob der gewünschte Standort über einen geeigneten Netzanschluss verfügt bzw. ob dieser mit überschaubaren Mitteln realisiert werden kann.

    • Am besten steht eine Ladestation zwischen zwei Parkplätzen, damit das Umstecken ohne Umparken erfolgen kann. Auch eine eindeutige Beschilderung ist wichtig, damit die Parkplätze für die Elektroautos nicht von Verbrennern zugeparkt werden.

    Ladepunkte verwalten

    Wer eine ganze E-Flotte betreibt oder seine Ladepunkte der Öffentlichkeit zugänglich machen will, sollte zu intelligenten Ladesystemen greifen. Der Betrieb einer komplexeren Infrastruktur erfordert Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung, Verwaltung, Auswertung und Abrechnung. Dafür braucht es neben einem Lademanagementsystem auch ein modernes Backend-System. Damit die Ladestationen mit diesem kommunizieren können, müssen sie über passende Schnittstellen verfügen.

    Vor allem bei einer größeren Zahl von Ladepunkten ist eine zentralisierte Steuerung und Überwachung für einen effizienten Betrieb sowie zur Planung von Servicemaßnahmen unerlässlich. Regelmäßige Auswertungen ermöglichen nicht nur eine Optimierung des Betriebs bestehender, sondern auch zukünftiger Ladepunkte.

    Mit Blick auf die Zukunft wird auch das Thema Lastmanagement immer bedeutsamer. Ein Lastmanagement ist aktuell noch kein Standard, wird dies aber angesichts der Zunahme von Elektrofahrzeugen und des damit einhergehenden Strombedarfs werden. Ein intelligentes Lastmanagement kann den Stromverbrauch steuern und an die Kapazitäten des Stromnetzes anpassen, was zur Vermeidung von Lastspitzen beiträgt. Damit können Ladestationen mit modernem Lastmanagement in vielen Fällen einen Beitrag dazu leisten, einen teuren Netzausbau zu vermeiden.

     

    Praxistipp:

    • Im kommunalen Bereich gilt ein 3-phasiger AC-Ladepunkt als ausreichend

    • Aus energie- und steuerrechtlichen Gründen ist es oft sinnvoll, den Ladepunkt direkt an das Niederspannungsnetz anzuschließen

    • Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden

    • Die Ladepunkte müssen regelmäßig überprüft werden

    Die Abrechnung des Ladestroms

    Ladekarte mit integriertem Transponder (RFID), Handyapp, SMS oder intelligentes Ladekabel mit Powerline-Communication (PLC) – die Form des Zugangs und der daraus resultierenden Abrechnungsmethode ist unterschiedlich und Sache des Betreibers, denn jeder Anbieter oder Energieversorger rechnet selbst ab. Die Bundesregierung plant einen bundesweit einheitlichen Zugang zu Ladesäulen, damit Besitzer von Elektroautos jede im öffentlichen Raum aufgestellte Ladesäule nutzen können, auch wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen dauerhaften Liefervertrag haben. Noch ist das jedoch nicht der Fall. Wer mit dem Elektroauto viel unterwegs ist, benötigt daher in der Regel eine ganze Reihe an unterschiedlichen Ladekarten oder muss auf einen der großen Roaming-Anbieter zurückgreifen – komfortabel, aber auch etwas teurer. Mittlerweile gibt es auch Ladestationen, an denen der Kunde auch ganz einfach per Giro-Karte zahlen kann. Wie abgerechnet wird, ist dagegen mittlerweile vorgeschrieben: Seit dem 1. April 2019 muss der Ladestrom eichrechtskonform aufgeführt und abgerechnet werden, womit die bisher gängigen Abrechnungslösungen nach Zeit oder Pauschale wegfallen. Selbstverständlich kann der Ladestrom auch weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bspw. als Incentive, womit die oben dargestellten technischen Zugangs- und Abrechnungslösungen entfallen.

    Tipp: Anbieter von Lade-, Roaming- und Abrechnungslösungen finden Sie im Kompetenzatlas.

    Beachten Sie:

    • Bei einer Abrechnung nach Strommenge ist ein eichrechtskonformer Zähler notwendig

    • Bei mehreren Ladepunkten gibt es auch Lösungen für eine „Sammelkommunikation“, um Kosten zu sparen – zum Beispiel übernimmt ein GSM-Modul am Ladeort zentral die Kommunikation für mehrere „Satelliten-Ladepunkte“

    • Die aktuelle Unterscheidung zwischen öffentlichem und halböffentlichem Ladepunkt fällt zukünftig weg. Daher sollten bereits jetzt bei halböffentlichen Ladepunkten die rechtlichen Grundlagen für öffentliche Installationen beachtet werden

     

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