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Reinhard Dietrich/Gemeinfrei via Wikimedia Commons

Elektroautos an öffentlichen Stromtankstellen zu laden, kann aktuell noch eine Herausforderung darstellen, da es noch kein einheitliches, flächendeckendes Zugangs- und Abrechnungsverfahren gibt – dies gilt insbesondere für spontanes Strom tanken. Die Erfindergemeinschaft aus der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden), DREWAG Stadtwerke Dresden, ENSO NETZ und Leipziger Stadtwerke haben ein System entwickelt und zum Patent angemeldet, mit dem das spontane Stromtanken und Bezahlen an Ladestationen nach eigener Aussage vereinfacht werden kann.

Um die ad-hoc-Nutzung der bestehenden Ladestationen zu vereinfachen, wurde im Rahmen des Bundesforschungsprojekts SaxMobility II ein auf dem TAN–Verfahren basierender Dienst (Stromticket) entwickelt, mit dem sich Nutzer via Tablet, Smartphone oder Handy vor Ort anmelden, jederzeit Strom tanken und gleichzeitig bezahlen können. Das Verfahren soll den ortsunabhängigen Strombezug an einer Stromtankstelle eines beliebigen Betreibers unterstützen. Die Ladestationen müssen dafür nicht mit einem Kartenlesegerät ausgerüstet sein und auch keine Kommunikationsanbindung zu einem digitalen Hintergrund-System haben.

 

TAN-Verfahren eignet sich auch für Parkuhren

 

Das System enthält einen Algorithmus zur Authentifizierung der Nutzer an einer Stromtankstelle und soll dem TAN-Verfahren im Bankwesen ähneln – ähnliche Verfahren werden auch schon in Ticketing-Systemen im ÖPNV eingesetzt. Einige Hersteller von Ladesäulen sollen das System bereits in ihren Ladestationen integriert haben. Grundsätzlich soll sich das TAN-Verfahren auch für die Abrechnung an Parksäulen eignen, wodurch diese im öffentlichen Raum bargeldlos betrieben werden könnten.

Die Patentanmeldung erfolgte bereits im Juni 2012. Die Sächsische Patentverwertungsagentur (SPVA) hat die Bewertung, Verwertung sowie später auch die Vertragsgestaltung zum Verkauf des Anteils der HTW Dresen an die drei anderen Patentpartner vorgenommen. Die Kooperation zwischen der Fachhochschule, den Herstellern und schließlich den Käufern einer exklusiven Nutzung des Schutzrechtes wurde durch die SPVA abgewickelt und über die Fördermaßnahme zum Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung (SIGNO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt.