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Auto-Medienportal.Net/Daimler

Die Politik beweist mal Flexibilität: Für elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen gilt seit 31. Dezember 2014 eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums.

Solche E-Transporter dürfen fortan mit dem normalen PKW-Führerschein gefahren werden, das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor, heißt es in der Ankündigung des Ministeriums.

"Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen", so Alexander Dobrindt,  Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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