Bewertung: 0 / 5

BEM und BSM fordern eine 'E'-Kennzeichnung direkt auf dem Nummernschild
BEM und BSM

BEM und BSM fordern eine 'E'-Kennzeichnung direkt auf dem Nummernschild

Noch in diesem Jahr hat die Bundesregierung geplant ein Elektromobilitätsgesetz zu verabschieden, welches Elektrofahrzeugen zum Durchbruch verhelfen und deren Nutzern Vorteile bringen soll. In einer gemeinsamen Initiative des Bundesverbands eMobilität (BEM) und des Bundesverbands Solare Mobilität (BSM) drängen nun beide Vereine auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs. "Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen.

Anders als eine 'Null-Emissions-Plakette' ist ein ergänzendes 'E' auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein 'H' hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen 'E' erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden", betonen der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer.

 

Kennzeichnung mit gesellschaftlichen Vorteilen

 

Die beiden großen Verbände für Elektromobilität in Deutschland sind sich sicher, dass das Kennzeichen 'E' mit dazu beitragen wird, die neue Mobilität entscheidend voran zu bringen. Sie sehen die zentralen Vorteile einer allgemeinen Kennzeichnung in einer erhöhten Sichtbarkeit und Akzeptanz der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft sowie eine sofortige Erkennbarkeit von Elektrofahrzeugen in Werkstätten und bei Unfällen. Denn hier sind zusätzliche Qualifikationen für Hochvolttechnik erforderlich. Darüber hinaus würde laut der Verbände die Allgemeinheit von einer staatliche Unterstützung für umweltfreundliches Verhalten profitieren, weil solches die CO2-Emissionen und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringert.

BSM und BEM machen auch darauf aufmerksam, dass die steuerliche und versicherungsrechtliche Einordung elektrischer Fahrzeuge nicht den herkömmlichen Grundsätzen folgt. Daher braucht es auch hier Bestimmungen, die den Besonderheiten gerecht werden. Um diese Effekte zu gewährleisten, sollte das Kennzeichen 'E' nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge, wie rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender zugelassen werden. Auch dürfe es lediglich Verwendung finden, um die gewährten Nutzervorteile zu rechtfertigen. Laut der Verbände wäre es außerdem wünschenswert die Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von Strom aus regenerativen Energien zu koppeln.

Relevante Anbieter

Newsletter