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Seit Samstag können Elektroauto-Besitzer das E-Nummernschild beantragen
M 93 | [CC BY-SA 3.0] |  via Wikimedia Commons

Seit Samstag können Elektroauto-Besitzer das E-Nummernschild beantragen

Das spezielle, Elektroautos vorbehaltene Nummernschild mit dem "E" kann ab sofort beantragt werden – Bundesverkehrsminister Dobrindt verspricht sich davon einen "echten Erkennungseffekt". Seit Samstag gelten die im Elektromobilitätsgesetz verankerten Elektroauto-Privilegien - wenn die jeweiligen Kommunen die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Dann können E-Auto-Fahrer ggf. kostenfrei Parken und die Busspuren nutzen.

Inwieweit die Kommunen davon Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten – viele Großstädte hatten bereits erklärt, dass sie insbesondere die Busspurnutzung nicht gestatten werden, um den ÖPNV nicht zu beeinträchtigen. In Norwegen ist die Nutzung von Busspuren seit einiger Zeit erlaubt und hat in der Vergangenheit aufgrund der dort bereits sehr hohen Anzahl von Elektroautos vermehrt zu Verspätungen im Linienverkehr geführt.

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