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Die Stadt Offenbach am Main muss nun aktiv Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung ergreifen
Fritz Geller-Grimm | [CC BY-SA 3.0] |  via Wikimedia Commons

Die Stadt Offenbach am Main muss nun aktiv Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung ergreifen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen die anhaltende Stickstoffdioxidbelastung in Limburg und Offenbach geklagt – und gewonnen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die hessische Landesregierung dazu verurteilt, kurzfristig alle zumutbaren Maßnahmen zur Luftreinhaltung in beiden Städten zu ergreifen, um die Stickstoffdioxidbelastung auf den gesetzlichen Grenzwert zu reduzieren - "im Rahmen des tatsächlich Möglichen und rechtlich Verhältnismäßigen".

Sowohl Limburg als auch Offenbach überschreiten seit 2010 durchgehend den seit dem 1. Januar 2010 für Stickstoffdioxid europaweit geltenden durchschnittlichen Jahresgrenzwert von 40 µg/m3. Die DUH sieht es als unumgänglich an, dass die beiden Städte befristete Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in "hochbelasteten Innenstadtbereichen" einführen und zusätzlich Förderung von Hybrid- oder Elektroautos betreiben.

Das Hessische Umweltministerium muss nun einen Zeitplan mit Luftreinhaltemaßnahmen vorlegen. Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Wiesbaden finden Sie hier.

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