Bewertung: 0 / 5

 
pixabay.com

Am Freitag, den 10. März, hat der Deutsche Bundesrat die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Anforderungen an Fahrräder und E-Bikes in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurden neu gefasst und an den Stand der Technik angepasst.

Fahrrädern und E-Bikes 25 (mit und ohne Anfahrhilfe) sind nun rechtlich gleichgestellt. Zudem wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung vorgenommen: Künftig dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist.

„Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen“, so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV).     

Hier gelangen Sie zu der Verordnung.

Relevante Anbieter

Newsletter