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Seit Anfang 2017 müssen Emobilisten, die ihr Elektroauto auf der Arbeit kostenlos laden können, dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Allerdings: Wer mit seinem Elektrofahrrad zur Arbeit radelt, wird steuerlich schlechter gestellt als Elektroauto-Fahrer, wie die WirtschaftsWoche berichtet.

Das Wirtschaftsmagazin verweist auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Grünen, in der argumentiert wird, dass die Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge gilt – Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h gelten nicht als Kraftfahrzeuge und sind daher nicht begünstigt. Dies entspreche auch nicht der Zielsetzung, so das BMF, zudem sei der Markt für E-Räder bereits sehr gut entwickelt.