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© Dietmar Rabich, rabich.de | [CC BY-SA 4.0] |  http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Paris,_Ladestation_--_2014_--_1664.jpg

Vergangenen Freitag hat die französische Nationalversammlung das angekündigte Gesetz zur vereinfachten Errichtung einer umfassenden Ladeinfrastruktur für Elektroautos beschlossen – bis zum Jahr 2030 soll ein Netz von stolzen 7 Millionen Ladestationen errichtet werden. Die Neuerung: Während zuvor noch die Kommunen für die Errichtung der Ladeinfrastruktur verantwortlich waren, wurden die Entscheidungsbefugnisse auf den Staat sowie nationale Betreiber ausgeweitet.

Diese können, natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der lokalen Akteure, von nun an auf dem öffentlichem Grund der lokalen Gebietskörperschaften Ladestationen installieren, ohne dass dafür Nutzungsgebühren anfallen. Voraussetzung ist, dass die Implementierung Teil eines Projekts auf nationaler Ebene ist, d.h. dass das Projekt mindestens zwei Regionen abdeckt, bei denen die Stromtankstellen "in ausgewogener Weise über das gesamte Territorium verteilt werden". Die Zuständigkeit für Wartung und Betrieb liegt dann entsprechend bei den nationalen Betreibern bzw. dem Staat.

Begleitet wird diese Infrastruktur-Projekt von weiteren Fördermaßnahmen, wie z.B. Steuervorteile für Privatpersonen, die zuhause eine Ladestation installieren.

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