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Vorbildlich: Mit Fahrradhelm auf einem flotten Haibike
www.haibike.de / pd-f / Stratmann

Vorbildlich: Mit Fahrradhelm auf einem flotten Haibike

Die Rechtslage ist unklar, daher können Gewohnheiten und vielleicht auch Unwissenheit äußerst unangenehme Folgen nach sich ziehen: Ebenso wie bei "normalen" Pedelecs wird auch bei den bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs das Tragen eines Fahrradhelms zwar empfohlen, aber eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht.

Aufgrund der höheren Geschwindigkeiten ist allein schon aus Sicherheitserwägungen das Tragen eines Helmes ratsam – aber nicht nur. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bonns macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: So müssen sich S-Pedelec- und E-Bike-Fahrer bei fehlendem Fahrradhelm eine Teilschuld anrechnen lassen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind – selbst wenn sie ihn nicht verursacht haben.

Im konkreten Fall hatte ein Speed-Pedelec-Fahrer schwere Verletzungen von einem Sturz davongetragen, der von einem geplatzten Reifen infolge falsch bemantelter Felgen verursacht wurde – ein Fehler des Händlers. Der beklagte Händler wäre auch vollumfänglich schuldig gesprochen worden – wenn die verunfallte Person denn einen Helm getragen hätte. So entschied das Gericht, dass das Fehlen einer gesetzlichen Regelung den Kläger nicht von seiner Eigenverantwortung entlaste, wodurch er die Hälfte der Schuld angerechnet bekommen hat.

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